Sperrbezirke

Bei den Behörden wird es schlichtweg Prostitution genannt, wenn jemand jede Form sexueller Dienstleistungen egal in welcher Form anbietet. Seit der Liberalisierung 2002 ist
Prostitution legal und rechtlich sowie steuerlich ein Beruf wie jeder andere.

Aber die Städte und Regierungsbezirke regeln über Sperrbezirksverordnung, wo, wann und ggfs. in welcher Form sexuelle Dienstleistungen angeboten werden dürfen. Dabei reicht die Bandbreite von liberaler Regelung, mit der alle leben können, bis zu rigider Beschränkung, die zwar Sex gegen Bezahlung nicht verhindert, die Beteiligten aber schnell kriminalisiert. Ein einmaliger Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall wird daraus ein Straftatbestand. Escort Agenturen, die als Vermittler auftreten, machen sich damit schnell der Beihilfe schuldig.

Exotic-Escorts hat in den einigen Großstädten die Sperrbezirksverordnungen erfragt, sich die jeweilige Regelung von den zuständigen Behörden erläutern lassen und die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.


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